VwGH stellt klar: Kein Vorsteuerabzug für den Opel Zafira
Der VwGH stellte unter anderem fest, dass sich der Opel Zafira nicht zum entsprechenden Transport von mehr als sechs Personen über längere Strecken eignet und insbesondere auch nicht das Gepäck einer solchen Anzahl beförderter Personen mitbefördert werden kann.
Das bedeutet, dass die Schlacht um den Vorsteuerabzug beim Opel Zafira nun endgültig verloren ist.
Vorbildwirkung bei anderen Fahrzeugen
In Zukunft wird bei Prüfung der Fragen rund um die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug neben den bekannten Kriterien 7 Sitze und kastenwagenförmiges Aussehen auch die Frage zu stellen sein, ob entsprechendes Gepäck für 7 Personen befördert werden kann.